So führen wir die Gehorsamsprüfung gem. den Auflagen der Hamburger Hundeverordnung durch:

zu einem kurzen Vorgespräch bitte persönlich zusammen mit dem Hund an einem Samstag ab 15 Uhr unverbindlich und ohne Voranmeldung bei uns auf dem Hundeplatz vorbei kommen. In diesem Vorgespräch wird u.a. geklärt, ob der Hund schon die Voraussetzungen für die Gehorsamsprüfung erfüllt.

Es gibt dann zwei weitere Möglichkeiten:

  1. der Hund kann soweit alle Übungen aus dem Inhalt der Gehorsamsprüfung (aus Anlage 1 zu §1 Absätze 2 und 3 HundeGDVO). Dann ist nur eine Übungsstunde notwendig, die Generalprobe sozusagen.
  2. sollte der Hund die geforderten Übungen noch nicht beherrschen, dann bieten wir einen 10 stündigen Kurs an, indem dem 4- und 2- Beinern alle notwendigen Übungen beigebracht werden.

Dann erfolgt die Prüfung nach Maßgabe der hamburger Hundeverordnung.

Der Hundeführer hat außerdem zur Prüfung:

  1. seinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung mitzubringen
  2. nachzuweisen, dass der Hund haftpflichtversichert ist (Mindestdeckung 1 Million Euro mit maximal 500,00 Euro Selbstbeteiligung)
  3. den Hund beim Tierarzt mit einem Mikrochip zu versehen (wir haben ein Chiplesegerät zur Überprüfung der Nummer)
  4. nach Möglichkeit den Hund schon im Zentralen Register angemeldet (§9 Absatz 4 Satz 1 HundeG). Dieses ist als Online-Anmeldung über Hamburg-Gateway (www.gateway.hamburg.de, Dienst “Hunderegister”) möglich oder persönlich beim Verbraucherschutzamt. Bitte unbedingt den Ausdruck der Online-Anmeldung oder die Bestätigung des Verbraucherschutzamtes mitbringen.
  5. den Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht auszufüllen (Formular ist bei uns erhältlich)